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Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG wechselt die Methode in der Bilanzierung der Fondsansprüche des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

16. Dezember 2015 18:00

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Bilanzierung

Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) hat beschlossen, die Ansprüche gegenüber den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds neu auf der Basis von Marktwerten auszuweisen. Damit erhöht das KKG die Aussagekraft und die Verständlichkeit der Bilanzierung. Durch den Wechsel auf die Marktwertmethode werden sich die Renditeschwankungen neu auf die Jahreskosten des KKG auswirken. Unabhängig davon sind die staatlichen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds auf Kurs, die geforderten Beiträge vollumfänglich einbezahlt und die Äufnung gemäss Verordnung gewährleistet.

Für die Bilanzierung der Ansprüche der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) gegenüber den staatlichen Fonds stehen zwei gleichwertige Methoden zur Auswahl. Beide sind korrekt und zulässig. Bisher erfasste das KKG die Ansprüche nach kalkulatorischen Werten. Die getätigten Einzahlungen wurden zuzüglich einer langfristigen, kalkulatorischen Verzinsung von jährlich 3,5 Prozent bilanziert. Die Verzinsung orientierte sich dabei an der langfristig erwarteten Anlagerendite der staatlichen Fonds gemäss der gültigen Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung. Neu werden die Ansprüche auf der Basis von Marktwerten erfasst. Mit der sogenannten Marktwertmethode werden die bisher vorhandenen Differenzen zwischen den im KKG bilanzierten Ansprüchen und den Vermögenswerten der Fonds wegfallen. Die höhere Aussagekraft entspricht auch den Zielen des neuen Schweizer Rechnungslegungsrechts.

Die Renditen der in den Fonds gehaltenen Anlagen lagen in den letzten Jahren weit über dem kalkulatorischen Zins. Mit dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank, den Mindestkurs für den Schweizer Franken aufzuheben und gleichzeitig die Leitzinsen zu senken, wurde das Umfeld volatiler. Dies hat sich negativ auf die bisherige Rendite der Fonds im Jahr 2015 ausgewirkt.

Durch den Methodenwechsel werden die verbuchten Ansprüche gegenüber den Fonds im Jahr 2015 und zukünftig abhängig von der Rendite der Fonds fluktuieren. Diese Schwankungen werden vollumfänglich in die von den Aktionären zu bezahlenden Jahreskosten eingerechnet und im Geschäftsbericht ausgewiesen.

Der Methodenwechsel im KKG hat keinen Einfluss auf die beiden staatlichen Fonds. Die Vorgaben der Fondskommission in Bezug auf die Sollwerte werden eingehalten und die Fonds sind so alimentiert, wie es die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vorsieht. Beide Fonds sind auf Kurs und es bestehen keine Finanzierungslücken.


Weitere Informationen:   www.kkg.ch


Medienkontakt für Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG:

Alpiq
Group Communications
Andreas Meier
Telefon: +41 62 286 71 10
E-Mail: medien@alpiq.com


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