Stellungnahme zur Geleiseblockade von Greenpeace
31. August 1999 00:00
Für den Abtransport des Bahnwagens mit zwölf bestrahlten Brennelementen liegen sämtliche notwendige Dokumente und Bescheinigungen vor, insbesondere die Sauberkeits-Bescheinigung der unabhängigen Kontrollinstanz Société Générale de Surveillance (SGS). Der beladene Bahnwagen steht auf dem Kraftwerkareal zur Abfahrt bereit.
• Die Blockade-Aktion von Greenpeace spielt sich gegenwärtig ausserhalb des bewachten KKG-Geländes ab.
• Das KKG hat beim zuständigen Untersuchungsrichteramt Olten und bei der Polizei des Kantons Solothurn einen Strafantrag eingereicht und verlangt, dass die verantwortlichen Personen bestraft werden. Weil der Abtransport der bestrahlten Brennelemente für morgen Nachmittag geplant ist, liegt eine zeitliche Dringlichkeit vor. Deshalb wurde die vorsorgliche Räumung des Geländes beantragt.
Zu den inhaltlichen Greenpeace-Vorwürfen:
• Der Bundesrat hat im März 1999 in Beantwortung der Anfrage Rechsteiner "Atomare Wiederaufarbeitung" vom 18. Dezember 1998 letztmals bestätigt, dass sowohl in Frankreich als auch in England die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission im Zusammenhang mit der Wiederaufarbeitung eingehalten werden. Diese Empfehlungen betreffen die Strahlenexposition von Personal und Bevölkerung. Sie kommen auch in der Schweiz zur Anwendung.
• Für den Betrieb von Wiederaufarbeitungs-Anlagen gelten strenge Vorschriften, deren Einhaltung von den zuständigen Behörden in Frankreich und England überwacht wird. Wir haben keinen Grund an der fachlichen Kompetenz der zuständigen Behörden in Frankreich und England zu zweifeln.
• Die Frage eines allfälligen zukünftigen Verbotes der Wiederaufarbeitung wird nach demokratischen Spielregeln im Rahmen der Neufassung des Kernenergiegesetzes durch das eidgenössische Parlament entschieden. Sie kann nicht Gegenstand von Verhandlungen einzelner Kernkraftwerke mit einer Protestorganisation sein.