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Zutritt für Fremdfirmen

Hier finden Sie Informationen und Formulare für den Zutritt zum Kernkraftwerk Gösgen (KKG) sowie den Link zum Anmeldetool für Sicherheitsbelehrungen im KKG.

Weisungen und Informationen

  • Weisung für Fremdfirmen (118.8 kB)
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  • Weisung für Arbeiten in der kontrollierten Zone (224.6 kB)
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  • Directive for Contractors (119.7 kB)
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  • Directive for Work in the Controlled Zone (227.2 kB)
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  • Konzept zur Tauglichkeitsprüfung (3.4 MB)
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  • Infoblatt zum Konzept der Tauglichkeitsprüfung (240.8 kB)
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PDF-Formulare

  • Zutrittsantrag (134.1 kB)
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  • Access Application (136.2 kB)
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  • Dosisdokument KKG / Dose-Document KKG / Document dosimétrique KKG (302.0 kB)
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Die PDF-Formulare können elektronisch ausgefüllt werden. Lässt sich ein Formular im Browser nicht ausfüllen, laden Sie sich das Dokument herunter und öffnen Sie das PDF mit dem kostenlosen Acrobat Reader (Acrobat Reader herunterladen).

  • Füllen Sie im Zutrittsantrag den oberen Teil Arbeitgeber oder Arbeitnehmer elektronisch aus. Diese Daten, sowie Ihre biometrischen Daten und Ihr Foto, die beim Einchecken aufgenommen werden, bleiben in unserem System elektronisch gespeichert.

    Drucken Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn an:
    Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG
    zHv. Einkauf
    4658 Däniken
     
  • Der Zutrittsantrag muss mindestens 14 Tage vor dem Erscheinen des Arbeitnehmers im KKG vorliegen. Andernfalls ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
  • Zutrittsbegehrende haben am ersten Arbeitstag einen amtlichen Ausweis mit Foto (Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Personalausweis, Ausländerausweis) der Betriebswache vorzuweisen. Personen, die das geforderte Dokument nicht vorweisen können, müssen zurückgewiesen werden.
  • Ausländische Arbeitskräfte, die keine Arbeitsbewilligung bzw. keine Meldebestätigung vorweisen können, werden vom KKG dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn (AWA) gemeldet und haben sich gegebenenfalls gegenüber dieser Behörde zu verantworten. Weitere Informationen finden Sie in der «Weisung für Fremdfirmen».

  • Für Arbeiten in der kontrollierten Zone ist die Vorweisung des temporären Dosisdokuments (Strahlenpass) am ersten Arbeitstag erforderlich. Personen, die das geforderte Dokument nicht vorweisen können, müssen zurückgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie in der «Weisung für Arbeiten in der kontrollierten Zone».
  • Für die Zutrittsformalitäten und Sicherheitsbelehrungen ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Reservieren Sie sich mit dem online-Anmeldetool einen Termin. 
  • Beim Einchecken im KKG erhalten Sie die Broschüre «Wegweiser», die Ihnen bei vielen Fragen weiterhilft.

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