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Aufsicht der Behörden

Gemäss Kernenergiegesetz sind die Betreiber der Kernkraftwerke für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich. Sie investieren deshalb laufend in die technische Sicherheit der Anlagen und in die Sicherheitskultur des Personals. Neben dieser internen gibt es auch externe Kontrollen durch nationale und internationale Behörden.

Ständige Kontrolle durch die Bundesbehörden

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – beim Betrieb der Kernkraftwerke wie auch bei Transporten von radioaktiven Stoffen und den Vorbereitungen für die geologische Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle. Die Inspektoren des ENSI haben jederzeit und unangemeldet Zutritt zu sämtlichen Anlageteilen. Jede Anlageänderung ist vom ENSI zu bewilligen. Bei Zweifeln an der Sicherheit kann das ENSI jederzeit Massnahmen oder eine vorläufige Ausserbetriebnahme verfügen.

Das ENSI beurteilt alle meldepflichtigen Ereignisse in den Kernkraftwerken – vom Vorkommnis, das ohne Bedeutung für die Sicherheit ist, über den Störfall bis zum schweren Unfall – und klassiert sie auf der internationalen INES-Skala.

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Das ENSI befindet sich seit 2010 in Brugg im Kanton Aargau.

Zusammen mit der Abteilung Strahlenschutz des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) kontrolliert das ENSI, ob die Kernkraftwerke die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten. Dazu wird die Radioaktivität in der Umgebung der Kernkraftwerke von drei unabhängigen Messnetzen permanent überwacht. Auch die Nationale Alarmzentrale (NAZ) wirkt bei der Kontrolle der Abgaben und dem Schutz der Bevölkerung vor erhöhter Radioaktivität mit. Dazu betreibt sie das landesweite Mess- und Alarmsystem NADAM (Netz für automatische Dosisalarmierung und -messung).

Die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität KSR berät den Bundesrat in allen Fragen des Strahlenschutzes, ebenso die Departemente des Inneren (EDI), Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

In Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen steht die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS nicht nur dem BFE, sondern dem ganzen UVEK, dem Bundesrat sowie der nuklearen Aufsichtsbehörde ENSI beratend zur Seite.

Saubere Buchhaltung bei Spaltstoffen

Die Schweiz führt über alle spaltbaren Stoffe (Uran, Plutonium) eine genaue Buchhaltung. So ist stets transparent nachvollziehbar, wo sich welches Material befindet. Diese Aufgabe ist an das Bundesamt für Energie (BFE) übertragen worden. Das BFE kontrolliert zudem, ob die Betreiber der Kernanlagen die Vorschriften der IAEA einhalten. Abgesehen davon erteilt das BFE Transportgenehmigungen für Kernbrennstoffe und radioaktive Abfälle und hat u.a. auch die Aufsicht über den Sabotageschutz von Kernanlagen.

Internationale Kontrollen gegen Missbrauch

Die Schweiz hat den internationalen Atomsperrvertrag aus dem Jahr 1970 unterzeichnet. Dieser hat zum Ziel, die Weiterverbreitung von Atomwaffen (nukleare Proliferation) zu verhindern. Dazu hat die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) in Wien ein Kontrollsystem aufgebaut, das überprüft, ob ein Staat Kernmaterial oder nukleare Ausrüstungen zweckentfremdet.

Vier bis zehn unangemeldete Inspektionen führt die IAEA jedes Jahr in den Schweizer Kernanlagen durch. Darüber hinaus überwacht die IAEA die wichtigen Anlagenteile mit Videokameras. Diese übermitteln permanent und ohne Zeitverzug Aufnahmen in den Hauptsitz der IAEA in Wien. So wird sichergestellt, dass zu keinem Zeitpunkt spaltbares Material für die Produktion von Atomwaffen abgezweigt werden kann.


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