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SEFV-Revision führt zu weiteren Zusatzkosten

6. November 2019 18:09

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SEFV-Revision

Die heute durch den Bundesrat verabschiedete Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) führt zu weiteren unnötigen Zusatzkosten in den Schweizer Kernkraftwerken – so auch im Kernkraftwerk Gösgen (KKG). Zudem entzieht der Bundesrat dem Kraftwerk faktisch die Mitsprache in Fragen der Stilllegung und Entsorgung und deren Finanzierung.


 


Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) bedauert, dass der Bundesrat an seinem Vorschlag zur Revision der SEFV festgehalten hat. Ausser der Streichung des Sicherheitszuschlags von 30 Prozent, die angesichts der neuen Kostenschätzung folgerichtig ist, gibt es aus Sicht KKG nämlich keinerlei Notwendigkeit für weitergehende Anpassungen.


 


Das in Wirtschaft und Industrie einzigartige Modell der Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung über zwei selbständige Fonds hat sich bestens bewährt. Das zeigt sich unter anderem daran, dass die festgelegten Anforderungen an die Rendite trotz verschiedener herausfordernder Börsenjahre bis heute sehr gut erfüllt werden konnten. Die durchschnittlichen Realrenditen der beiden Fonds liegen seit ihrer Gründung deutlich über 2 Prozent (Stilllegungsfonds: 3,78 Prozent, Entsorgungsfonds: 2,94 Prozent per Ende 2018). Beide Fonds sind zudem gut auf Kurs: Ende 2018 lagen sie zusammen rund 150 Millionen CHF (Anteil KKG: 88 Millionen CHF) über dem Sollwert. Die nun beschlossene Reduktion der Realrendite von 2,0% auf 1,6% durch den Bundesrat ist daher unverständlich.


 


Zur Erinnerung: Im Mai 2018 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle um CHF 1,1 Mrd. höher verfügt, als von der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) beantragt – und dies obwohl die zugrundeliegende Kostenstudie 2016 nachvollziehbar und auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben erstellt und unabhängig überprüft worden war.


 


Gemäss den aktuellen Berechnungen muss das KKG als Folge der SEFV-Revision und der UVEK-Kostenverfügung in den nächsten 10 Jahren insgesamt pro Jahr rund 34 Millionen Franken mehr in die Fonds einzahlen, was einen signifikant erhöhten Finanzierungsbedarf auslöst.


 


Ebenso nicht nachzuvollziehen ist die Marginalisierung der Betreiber in den Fondsgremien. Das KKG läuft mit der neuen Regelung in der SEFV Gefahr, in den Fondsgremien gar nicht mehr vertreten zu sein.


 


Auch das Verbot von Rückzahlungen aus den Fonds im Falle einer Überdeckung ist nicht zu begründen. Dies schafft eine schwere Asymmetrie bei unverändert unbegrenzter Verantwortung der Betreiber: Bei einer möglichen Unterdeckung (gemäss der Verordnung ab -10% erforderlich) müssen Nachschüsse bezahlt werden, bei einer Überdeckung dürfen die Mittel aber neu nicht mehr aus den Fonds herausgenommen werden. Überschüssige Mittel werden künftig bis zur Schlussabrechnung in den Fonds gebunden. Dies ist umso unverständlicher, da es künftig mit einiger Wahrscheinlichkeit zu substanziellen Überdeckungen kommt. Die Fonds sind bereits heute überdotiert (rund 150 Millionen CHF über dem Sollwert). Erzielen die Fonds tatsächlich eine höhere Realrendite, als bei der Bemessung der Beiträge heute zugrunde gelegt wird (2 %), führt dies zu weiteren Überdeckungen. Der Effekt wird weiter verstärkt, da die Realrendite nun auf 1,6 % gesenkt wird, die effektiv erzielte Anlagerendite aber wie bisher weiterbesteht. Gegebenenfalls zusammen mit den anderen Betreibern der Kernkraftwerke behält sich die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG deshalb die Einleitung von rechtlichen Schritten gegen diese SEFV Revision vor.


 


Weitere Informationen zum KKG: www.kkg.ch


 


Medienkontakt für Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG:


Alpiq Holding AG


Communications & Public Affairs


Guido Lichtensteiger


Telefon: +41 62 286 71 10


E-Mail: medien@alpiq.com


 


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 Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Postfach, 4658 Däniken


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