Tiefere Beiträge für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
15. Dezember 2016 07:00
Entsorgung
Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds STENFO hat die provisorischen Beiträge für die Veranlagungsperiode 2017 bis 2021 festgelegt. Die jährlichen Beiträge für das Kernkraftwerk Gösgen belaufen sich auf 9,6 Mio. CHF für den Stilllegungsfonds und auf 11,0 Mio. CHF für den Entsorgungsfonds. Bei diesen Beträgen handelt es sich um provisorische Zahlen. Die definitiven jährlichen Beiträge in die Fonds werden erst in der zweiten Hälfte 2018 erwartet.
Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden alle fünf Jahre durch die Betreiber neu berechnet, letztmals 2011. Die Kostenstudie 2016 basiert auf einer neuen Kostengliederung. Die Kosten können dadurch genauer berechnet, transparenter dargestellt und effektiver überprüft werden. Die gesamten Kosten für Stilllegung und Entsorgung der schweizerischen Kernanlagen steigen mit der Kostenstudie 2016 im Vergleich zur teuerungsbereinigten Kostenstudie 2011 um zirka zehn Prozent. Die tieferen jährlichen Fondsbeiträge des Kernkraftwerks Gösgen sind teilweise eine Konsequenz der rund zehn Jahre späteren Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager. Dadurch werden die Fonds rund zehn Jahre länger Zinserträge äufnen können.
Medienkontakt: Andreas Meier, Communications, Alpiq, T: +41 62 286 71 10, medien@alpiq.com