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Standortwahl

Wie die radioaktiven Abfälle in der Schweiz sicher und für ausreichend lange Zeit entsorgt werden können, zeigte die Nagra im Jahr 2002 mit dem Entsorgungsnachweis, den der Bund 2006 bestätigte. In der Folge ging es darum, den Standort des geplanten geologischen Tiefenlagers zu finden. Dies geschieht über ein im April 2008 vom Bund eingeleitetes transparentes, nachvollziehbares und verbindliches Verfahren: den Sachplan geologische Tiefenlager (SGT).

Dieses Verfahren wird unter der Kontrolle des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Gesamtverantwortung des Bundesamtes für Energie (BFE) durchgeführt. Die Nagra hat die Aufgabe, die Standortsuche wissenschaftlich-technisch vorzubereiten und den Standort des geologischen Tiefenlagers vorzuschlagen. Diverse Bundesbehörden wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das Bundesamt für Umwelt (BAFU), aber auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Regionalkonferenzen als Vertreter der Standortregionen sind in die Arbeiten stark eingebunden, andere Instanzen wie der Ausschuss der Kantone (AdK) wirken beratend mit. Das nationale Projekt geologisches Tiefenlager kann nur von allen wichtigen Beteiligten gemeinsam erfolgreich durchgeführt werden.

Autobahnkreuz
Sachplan: Verfahren des Bundes für Bauvorhaben von nationaler Bedeutung wie Autobahnen, Bahnlinien und geologische Tiefenlager.

«Sachplan» des Bundes für die Standortwahl

Das sogenannte Sachplanverfahren ist ein Instrument der Raumplanung und wird bei nationalen Bauprojekten wie Bahnlinien, Autobahnen und Flughäfen eingesetzt. Mit diesem erprobten Verfahren wird der Standort für das geologische Tiefenlager nachvollziehbar und in intensiver Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen bestimmt. Die Sicherheit von Menschen und Umwelt hat dabei oberste Priorität. Die Auswirkungen an der Oberfläche, also Aspekte der Raumnutzung, Wirtschaft und Gesellschaft, werden bei der Standortsuche so weit wie technisch möglich und sinnvoll berücksichtigt.

Am Ende des Sachplanverfahrens wird der Bundesrat die definitive Standortwahl treffen (Genehmigung des Rahmenbewilligungsgesuchs der Nagra für den vorgeschlagenen Tiefenlagerstandort in der Region Nördlich Lägern).

Nach der Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat folgt die Genehmigung durch das Parlament. Falls das fakultative Referendum gegen die Rahmenbewilligung ergriffen wird, findet eine Volksabstimmung statt.

Schritt um Schritt zum Ziel

Das Sachplanverfahren umfasst drei Etappen:

Erste Etappe: 2008 bis 2011. Bei Beginn der ersten Etappe wurden die Regeln sowie Kriterien für die Auswahl der Standorte festgelegt und sechs Standortgebiete für geologische Tiefenlager basierend darauf vorgeschlagen. Im Jahr 2018 beendete der Bundesrat die Etappe 2 und beschloss, die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter zu untersuchen. 

Zweite Etappe: 2011 bis Ende 2018. Die Standortwahl wurde weiter eingeengt und die Anordnung bzw. Ausgestaltung der Oberflächeninfrastruktur konkretisiert. Die Lagerprojekte in den sechs potenziellen Standortregionen wurden konkretisiert und die geologischen Standortgebiete sicherheitstechnisch miteinander verglichen. Die Nagra führte provisorische Sicherheitsanalysen für die Tiefenlager bzw. das Bundesamt für Energie sozioökonomische Grundlagenstudien unter Berücksichtigung von Raumplanungs- und Umweltaspekten durch.

Dritte Etappe: 2019 bis zirka 2029. Die verbliebenen drei Standorte wurden erdwissenschaftlich mittels Tiefbohrungen abschliessend untersucht. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Folgen für die entsprechenden Regionen wurden im Detail abgeklärt. Im September 2022 gab die Nagra den sichersten Standort bekannt (Region Nördlich Lägern). Im November 2024 reicht die Nagra das Rahmenbewilligungsgesuch für die Tiefenlager ein. Voraussichtlich 2029 entscheidet der Bundesrat nach einer breiten Vernehmlassung über die Rahmenbewilligung. Dieser Entscheid muss dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wurden (2030). Anschliessend besteht die Möglichkeit, das fakultative Referendum zu ergreifen (2031).

Sachplanverfahren

Die Nagra hat ihre Wahl getroffen

Bis im Herbst 2022 wurden folgende Standortareale für eine Oberflächenanlage diskutiert: JO-3+ (Jura Ost, Gemeinde Villigen), NL-2 und NL-6 (Nördlich Lägern, Gemeinden Weiach bzw. Stadel) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost, Gemeinden Marthalen und Rheinau). Mitte September 2022 schlug die Nagra nach umfangreichen wissenschaftlichen Abklärungen den Standort Nördlich Lägern für das geologische Tiefenlager und Würenlingen (Zwilag) für die Brennelementverpackungsanlage vor. Denn Nördlich Lägern ist der sicherste Standort für ein Tiefenlager: Dort schliesst das Gestein im Untergrund den radioaktiven Abfall langfristig am besten ein, wie die Untersuchungen der Nagra zeigen. Der Vorschlag der Nagra basiert auf rein wissenschaftlichen Kriterien und jahrzehntelanger Forschung.

Aufgabe der heutigen Generation - ein Jahrhundertprojekt

Die Entsorgung der nuklearen Abfälle liegt in der Verantwortung der heutigen Generation, denn sie hat den Nutzen aus der nuklearen Stromproduktion. Die Entsorgungspflichtigen haben die Abfälle so zu entsorgen, dass künftige Generationen nicht unzulässig belastet werden und freie Optionen im Umgang mit den Tiefenlagern haben (Konzept der Überwachung der Abfälle und der möglichen Rückholung). Wie das umgesetzt werden soll, ist im Kernenergiegesetz festgehalten.

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Tiefenlager: Der Königsweg zur Entlastung der zukünftigen Generationen. (Bild: Nuklearfourm)

Finanziell werden die kommenden Generationen kaum belastet, da die Entsorgung der Abfälle wie auch der Rückbau stillgelegter Kernkraftwerke von den heutigen Nutzern bezahlt werden (Verursacherprinzip). Diese Kosten von heute rund einem Rappen pro Kilowattstunde sind in den Gestehungskosten von Atomstrom enthalten.


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